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Genossenschaft: Kompetenz zur Bestellung der Vorstandsmitglieder

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2007/749RdW 2007, 731 Heft 12 v. 18.12.2007

GenG § 5 Z 7, § 15

Die Kompetenz zur Bestellung der Vorstandsmitglieder einer Genossenenschaft steht der Generalversammlung als höchstem Organ der Genossenschaft zu und kann nicht durch Satzung dem Aufsichtsrat übertragen werden.

OGH 25. 5. 2007, 6 Ob 92/07h

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