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Verzicht eines von mehreren Stiftern auf Gestaltungs- und Stifterrechte

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2007/746RdW 2007, 730 Heft 12 v. 18.12.2007

FBG § 17

PSG § 3 Abs 2, § 33 Abs 2 und Abs 3

Verzichtet einer von mehreren Stiftern auf die in der Stiftungserklärung eingeräumten Gestaltungs- und Stifterrechte, bedarf die dadurch ausgelöste Änderung der Stiftungserklärung - mangels gegenteiliger Vereinbarung iSd § 3 Abs 2 PSG - der Zustimmung aller Stifter und der Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde im Firmenbuch. Auf die Firmenbuchanmeldung ist § 33 Abs 3 PSG anzuwenden.

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