ABGB §§ 443, 928, 1054
GBG § 26 Abs 2, § 94 Abs 1 Z 3
Der Liegenschaftskaufvertrag ist unvollständig und kommt nicht wirksam zustande, wenn eine Vereinbarung über die Tragung bücherlicher Lasten fehlt, obwohl diese Lasten gegenüber dem Kaufpreis ins Gewicht fallen.