In den Bundesländern Kärnten und Steiermark wird die Landeskammerumlage mit 2008 auf jeweils 0,26 % gesenkt; der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) gem § 122 Abs 7 und Abs 8 WKG beträgt daher für das Jahr 2008:
Burgenland und Tirol: 0,44 %