MSchG § 10a
ASGG § 50 Abs 2
1. Die Behaltepflicht des BAG stellt für sich allein weder einen sachlich gerechtfertigten Grund für die Befristung des Dienstverhältnisses mit einem ehemaligen Lehrling für die Dauer der Behaltezeit dar, noch besteht eine gesetzliche Vorschrift, wonach für die Behaltefrist (nur) ein befristetes Arbeitsverhältnis einzugehen ist; genauso