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Auskunftspflichten zur Gründung eines Europäischen BR

ArbeitsrechtJudikatur BetriebsverfassungRdW 2007/700RdW 2007, 680 Heft 11 v. 21.11.2007

ArbVG § 177 Abs 3

RL 94/45/EG : Art 4, 11

Über die Verpflichtungen des § 177 Abs 3 ArbVG hinaus hat ein österreichisches Konzernunternehmen jener Konzernschwester, die aufgrund des Unternehmenssitzes der Konzernleitung außerhalb der EU als fiktive Konzernleitung anzusehen ist, auf deren Verlangen Auskunft über die in Österreich zum Konzern gehörenden Unternehmen und deren Betriebe, die Struktur der Unternehmensgruppe sowie die Namen und Anschriften der in den Unternehmen vorhandenen AN-Vertretungen zu geben, sofern diese Angaben zur Aufnahme der Verhandlungen zur Errichtung eines Europäischen BR (EBR) notwendig sind.

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