ZustG § 2 Z 5, § 13 Abs 3
Die Klage gegen eine GmbH (hier: mit Sitz und Verwaltung in Salzburg) ist auch dann wirksam zugestellt, wenn sie an den GmbH-Geschäftsführer an dessen Arbeitsplatz bei einer anderen Gesellschaft (hier: in Wien) zugestellt wird.
OGH 5. 6. 2007, 1 Ob 49/07y