ABGB §§ 881, 1400 ff
Der bankgeschäftliche Überweisungsauftrag besteht aus einer Weisung an die Bank, die der Kunde aufgrund eines Vertrags mit der Bank erteilt und der die Bank im Rahmen des Vertragsverhältnisses nachzukommen hat. Der Überweisungsauftrag ist aber kein Vertrag zugunsten eines Dritten, der Überweisungsempfänger erwirbt also grundsätzlich keinen unmittelbaren Rechtsanspruch gegen die Bank.