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Notariatsaktspflicht der Veräußerung eines Geschäftsanteils eines Gemeinschuldners an einer GmbH?

WirtschaftsrechtJudikatur GesellschaftsrechtRdW 2007/685RdW 2007, 666 Heft 11 v. 21.11.2007

GmbHG § 76 Abs 2

KO idF vor 1. 7. 2010 § 83 Abs 1, § 117

Die Veräußerung eines Geschäftsanteils eines Gemeinschuldners an einer GmbH bedarf jedenfalls dann eines Noriatsaktes, wenn diese Veräußerung nicht gem § 117 KO vom Konkursgericht und vom Gläubigerausschuss genehmigungspflichtig ist (hier: Reduzierung des Haltens des GmbH-Anteils spätestens mit endgültiger Stilllegung des Unternehmens auf eine bloße Kapitalbeteiligung). An dieser Notariatsaktspflicht ändert auch nichts, dass der Masseverwalter eine konkursgerichtliche Genehmigung des Abtretungsvertrages eingeholt hat.

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