AktG § 84 Abs 2 Satz 2
GmbHG § 25 Abs 4
§ 25 Abs 4 GmbHG verbietet dem Geschäftsführer einer GmbH Geschäfte mit der Gesellschaft einschließlich des Selbstkontrahierens; unzulässige Insichgeschäfte des Geschäftsführers können nur durch die Zustimmung aller Gesellschafter saniert werden.