CMR Art 33, Art 41
Eine Schiedsgerichtsvereinbarung in einem Beförderungsvertrag ist gem Art 41 CMR nichtig, wenn sie nicht die in Art 33 CMR bestimmte ausdrückliche Verweisung auf die CMR enthält, durch die das Schiedsgericht verpflichtet wird, die CMR anzuwenden. Die CMR dominiert nicht nur nationales Recht, sondern alle Parteivereinbarungen und widersprechende Klauseln von allgemeinen Geschäftsbedingungen.