AÖSp: § 32
Die AÖSp können auch im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen beauftragtem Frachtführer und auftraggebenden Spediteur schlüssig vereinbart werden. Dann ist die Aufrechnungsbestimmung in § 32 AÖSp zugunsten des Frachtführers anzuwenden.
OGH 20. 3. 2007, 5 Ob 46/07m