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Garantieerklärung eines Rechtsanwalts in seiner Funktion als Masseverwalter

WirtschaftsrechtJudikatur AnwaltsrechtRdW 2007/680RdW 2007, 663 Heft 11 v. 21.11.2007

ABGB: §§ 880a, 896, 914 f,1295, 1302

Eine Garantieerklärung eines Rechtsanwalts in seiner Funktion als Masseverwalter kann nicht ernsthaft dahin aufgefasst werden, der Masseverwalter habe sich persönlich, also zu einer Haftung mit seinem Privatvermögen, verpflichtet.

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