Der kabellose Zugang zum Internet über WLAN zieht im Zusammenhang mit der Nutzung der WLAN-Internetverbindung durch unbefugte Dritte zahlreiche Rechtsfragen nach sich. Insb ist angesichts der aktuellen dt Judikatur zu prüfen, ob der Besitzer einer WLAN-Internetverbindung für von unbefugten Dritten über seinen Internetzugang begangene Urheberrechtsverletzungen zu haften hat, wenn das Funknetzwerk nicht oder nur unzureichend abgesichert war.