Beim gegenwärtigen Stand der Gemeinschaftsregelungen auf dem Gebiet der Patente verwehrt es das Gemeinschaftsrecht einem nationalen Gericht nicht, Art 33 TRIPS-Übereinkommen (wonach die erhältliche Schutzdauer nicht vor dem Ablauf einer Frist von 20 Jahren ab dem Anmeldetag endet) unter den im nationalen Recht vorgesehenen Voraussetzungen unmittelbar anzuwenden. EuGH 11. 9. 2007, C-431/05 , Merck Genéricos Produtos Farmacêuticos.