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Statt Erbschaftssteuer: „Stiftungssteuer“ und „Grundsteuer II“1)1)Eine Kurzfassung erschien im Rechtspanorama, „Presse“ vom 14. 8. 2006.

Steuerrechto. Univ.-Prof. Dr. Werner DoraltRdW 2006/559RdW 2006, 589 Heft 9 v. 15.9.2006

Die derzeitige Erbschaftssteuer ist politisch nicht sanierbar und wäre daher abzuschaffen. Beizubehalten wäre allerdings die Besteuerung von Zuwendungen von Stiftungen in der bisherigen Form. Gleiches gilt für Grundvermögen, wobei sich dafür zwei Alternativen anbieten: Entweder man erweitert die Grunderwerbsteuer auf Schenkungen und Erbschaften von Grundstücken oder man hebt stattdessen eine zweite Grundsteuer ein. Die Umstellung wäre vermutlich weitgehend aufkommensneutral.

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