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Keine Haftung des Vorarbeiters bei Arbeitsunfall des Lehrlings

ArbeitsrechtJudikatur UnfallversicherungsschutzRdW 2006/557RdW 2006, 588 Heft 9 v. 15.9.2006

ASVG § 333 Abs 4

KJBG-VO § 7 Z 1

1. Arbeitet ein Vorarbeiter zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem dann verunglückten Lehrling in einer Zwei-Mann-Partie, kommt ihm dabei unstrittig die Rolle eines Aufsehers im Betrieb iSd § 333 Abs 4 ASVG zu.

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