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Auftrag: Schweigen eines Kaufmannes bzw Rechtsanwaltes

WirtschaftsrechtJudikatur HandelsrechtRdW 2006/528RdW 2006, 568 Heft 9 v. 15.9.2006

ABGB § 1003

HGB § 362

§ 362 HGB ist nur auf Geschäftsbesorgungsfälle anzuwenden. Rechtsanwälte unterfallen der Vorschrift des § 1003 ABGB.

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