Die folgende Untersuchung beschäftigt sich mit der Verpflichtung des Gläubigers, dem säumigen Schuldner eine angemessene Nachfrist zu gewähren, innerhalb derer er seine Leistung nachbringen kann. Im Vordergrund steht dabei die Frage, inwieweit ein Gläubiger, der in Unkenntnis der gesetzlichen Vorgaben ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen Rücktritt erklärt, an den Vertrag gebunden bleibt, obwohl er auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses vertraut und möglicherweise schon anderwärtig disponiert hat.