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Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß durch Aufstellen von größeren Werbeeinrichtungen als bewilligt

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2006/469RdW 2006, 508 Heft 8 v. 16.8.2006

EO: § 378 Abs 1

UWG: §§ 1, 14

Ein Gewerbetreibender, der Werbeeinrichtungen auf öffentlichen Verkehrsflächen in größerem Format als bewilligt aufstellt, verstößt gegen § 1 UWG (Sittenwidrigkeit). Die Überschreitung der bewilligten Größe ist nämlich geeignet, zu einer nicht bloß unerheblichen Nachfrageverlagerung zu führen.

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