§ 175 Abs 2 Z 7 ASVG
Stürzt ein DN während der Arbeitszeit auf der Treppe auf dem Weg von der im 2. Stock liegenden Privatwohnung, wo er seine Notdurft verrichtet hat, zu den im Erdgeschoß des Hauses liegenden Geschäftsräumlichkeiten, liegt kein unter Unfallversicherungsschutz stehender Arbeitsunfall vor.