vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Übertragung individualrechtlicher Betriebspensionen

ArbeitsrechtDr. Ingomar StuparRdW 2006/414RdW 2006, 441 Heft 7 v. 17.7.2006

Seit der gesetzlichen Absicherung der 2. Säule der Altersvorsorge - der Betriebspension - vor allem1)1)Durch die Einführung des BPG und PKG waren Änderungen insbesondere im Arbeitsverfassungsgesetz, im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, im Einkommensteuergesetz 1988, in der Gewerbeordnung 1973, im Kreditwesengesetz sowie auch im Versicherungsaufsichtsgesetz notwendig. durch das Betriebspensionsgesetz (BPG)2)2) BGBl 1990/282. und Pensionskassengesetz (PKG)3)3) BGBl 1990/281. (beide sind mit 1. 7. 1990 in Kraft getreten) haben viele Unternehmen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die bestehenden Betriebspensionen (sowohl Anwartschaften als auch Leistungen) auf eine Pensionskasse zu übertragen bzw überhaupt nur mehr Betriebspensionen in Form einer Pensionskassenzusage zu erteilen. Über 11,5 Mrd € wurden 2004 von den heimischen Pensionskassen veranlagt, rund 318,5 Mio € pro Jahr zahlen die Pensionskassen jährlich an Leistungsberechtigte aus4)4)Fachverband der Pensionskassen, http://www.pensionskassen.at ..

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!