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Garantie - keine Haftung für unvorhersehbare Fehlleistungen des Übernehmers nach Auftreten des Mangels

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2006/394RdW 2006, 428 Heft 7 v. 17.7.2006

§ 922 ABGB, § 1295 Abs 1 ABGB, § 1313a ABGB

Mangels konkreter Verdachtsmomente ist der Händler nicht verpflichtet zu prüfen, ob der verkaufte Reisebus einen Mangel aufweist. Er haftet auch nicht gem § 1313a ABGB für das Verschulden des Produzenten, weil dieser nicht sein Erfüllungsgehilfe ist.

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