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VwGH: Rechtsirrtum aufgrund parlamentarischer Anfragebeantwortung

SteuerrechtRdW 2006/373RdW 2006, 384 Heft 6a v. 14.6.2006

Eine Verwaltungspraxis, die zwar rechtswidrig ist, aber vom BMF in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vertreten wird, kann einen Rechtsirrtum des Bürgers begründen, der seine finanzstrafrechtliche Bestrafung ausschließt.

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