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Begleitung von pflegebedürftigen Kindern zu Arzt und Therapie - Pflegegeldanspruch

ArbeitsrechtJudikatur Sozialversicherung - LeistungsrechtRdW 2006/362RdW 2006, 360 Heft 6a v. 14.6.2006

§ 4 Abs 3 BPGG

§ 2 Abs 3 EinstV

Da nur der bei behinderten Minderjährigen auftretende „pflegebedingte Mehraufwand“ durch die Gewährung von Pflegegeld ausgeglichen werden soll, während der altersbedingte Pflegeaufwand bei der Beurteilung des Pflegegeldanspruches auszuscheiden ist, kommt eine verpflichtende Übernahme der in § 1 Abs 4 EinstV vorgesehenen zeitlichen Mindestwerte für Betreuungsleistungen bei Kindern und Jugendlichen nicht in Betracht, sondern ist ausschließlich der tatsächliche Mehraufwand im Vergleich zu gleichaltrigen Nichtbehinderten maßgeblich. Ebenso sind die Pauschalwerte nach § 2 EinstV für erforderliche Hilfsverrichtungen (hier: Mobilitätshilfe im weiteren Sinn) für Kinder und Jugendliche nicht verbindlich.

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