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Kein Abschied von der Frankfurter Tabelle

WirtschaftsrechtRA Dr. Ingrid BläumauerRdW 2006/202RdW 2006, 205 Heft 4 v. 18.4.2006

In zwei kürzlich erschienenen Zeitungsartikeln1)1)Tourist Austria vom 20. 1. 2006; Standard, 3. 1. 2006. wurden aus der Entscheidung des OGH vom 3. 11. 2005, 6 Ob 251/05p falsche Schlussfolgerungen gezogen. „Frankfurter Liste vor dem Aus - OGH geht zu ihr auf Distanz!“, hieß es dort. Die Verfasserin2)2)Sie hatte die Bundesarbeiterkammer in diesem Musterprozess anwaltlich vertreten. las dies mit einigem Erstaunen. Der folgende Beitrag zeigt, dass die Frankfurter Tabelle keineswegs ausgedient hat, sondern bleibt, was sie ist: eine Orientierungshilfe.

1. Sachverhalt

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