Es verstößt nicht gegen Art 6 MRK, dass gem § 93 Abs 4 KO gegen die Stimmrechtsentscheidung des ErstG (vor allem Gewährung des Stimmrechts für Forderungen, die noch nicht geprüft sind oder die bestritten oder bedingt sind) kein Rechtsmittel zulässig ist.
OGH 06.10.2005, 8 Ob 85/05s