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Kein Rechtsmittel gegen Stimmrechtsentscheidung - kein Verstoß gegen Art 6 MRK

WirtschaftsrechtJudikatur InsolvenzrechtRdW 2006/155aRdW 2006, 156 Heft 3 v. 15.3.2006

Es verstößt nicht gegen Art 6 MRK, dass gem § 93 Abs 4 KO gegen die Stimmrechtsentscheidung des ErstG (vor allem Gewährung des Stimmrechts für Forderungen, die noch nicht geprüft sind oder die bestritten oder bedingt sind) kein Rechtsmittel zulässig ist.

OGH 06.10.2005, 8 Ob 85/05s

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