Der deutsche BFH hatte in den Rechtssachen I R 3/04 und I R 26/04 unter anderem über die steuerliche Behandlung des Aufgeldes für Bezugsrechte (Optionsrechte) bei Optionsanleihen zu entscheiden1). Nach den Urteilen des BFH ist das Aufgeld für das Optionsrecht einer Optionsanleihe auch im Falle der Nichtausübung des Optionsrechts steuerneutral zu vereinnahmen2). Aus diesem Anlass soll die handels- und steuerrechtliche Behandlung von Wandel- und Optionsanleihen beim Emittenten kurz dargestellt und die Auffassung des BMF zur steuerlichen Behandlung des Aufgeldes aus der Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen bei Nichtausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts hinterfragt werden3).