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Sofortiger KollV-Wechsel durch Wechsel der freiwilligen Berufsvereinigung

ArbeitsrechtJudikatur Arbeitsrecht - KollektivvertragsrechtRdW 2006/30RdW 2006, 30 Heft 1 v. 20.1.2006

§ 4 Abs 2 ArbVG, § 6 ArbVG, § 8 ArbVG

Der Wechsel des DG von einer freiwilligen Berufsvereinigung in eine andere (hier: vom Sparkassenverband zum Bankenverband) führt zu einem Wechsel des anwendbaren KollV mit sofortiger Wirkung. Das den DN aufgrund des bisher geltenden KollV gebührende Entgelt darf allerdings nicht geschmälert werden.

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