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Schutz von E-Mail-Adressen bzw ihren Bestandteilen nach § 9 Abs 1 UWG

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/1bRdW 2006, 1 Heft 1 v. 20.1.2006

Auch wenn eine Bezeichnung (hier: „WIN SÜD“ bzw „WIN“) nicht als Teil einer Internet-Domain, sondern nur als Teil von E-Mail-Adressen zur Erbringung von Internet-Dienstleistungen verwendet wird (hier: winsued@kompetenz.at und win1@kompetenz.at ), sind die E-Mail-Adressen bzw deren Bestandteile grundsätzlich schutzfähig iSd § 9 Abs 1 UWG.

OGH 11.08.2005, 4 Ob 59/05p.

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