vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bewertung von Grundbesitz verfassungswidrig - Reformen jahrzehntelang verschleppt

SteuerrechtDr. Karl-Werner FellnerRdW 2006/720RdW 2006, 793 Heft 12 v. 15.12.2006

Schon die Feststellung der Einheitswerte des Grundvermögens zum 1. 1. 1973 widersprach dem Gleichheitssatz. Nunmehr hat der VfGH gegen die Heranziehung veralteter und in unsachlicher Weise erhöhter bzw vervielfältigter Einheitswerte bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer Bedenken. Eine Reform der Feststellung der Einheitswerte von Grundbesitz, die nicht allein für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, sondern für eine Reihe weiterer öffentlicher Geldleistungen und auch für außersteuerliche Zwecke von Bedeutung sind, erscheint dringend erforderlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!