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Anlaufverluste bei Sortimentumstellung eines Handelsbetriebs

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2006/718RdW 2006, 791 Heft 12 v. 15.12.2006

Anlässlich einer Betriebseröffnung entstandene Anlaufverluste sind bzw waren in zwei Fällen von Relevanz. So sind derartige Verluste bei ertragsorientierten Betätigungen selbst bei Vorliegen von Liebhaberei gemäß § 2 Abs LVO abzugsfähig. Weiters ermöglichte § 18 Abs 7 EStG 1988 idF vor dem KMU-FG 2006 auch Einnahmen-Ausgaben-Rechnern die Berücksichtigung dieser Verluste als Sonderausgabe im Wege des Verlustvortrags. Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) sah in einer Sortimentsumstellung keine (Teil-)Betriebseröffnung und damit auch keine typische „Anlaufverlustsituation“1)1)Entscheidung vom 8. 6. 2004, GZ RV/0892-L/02; vgl hiezu Renner, RdW 2004/449. - dem ist der VwGH jedoch entgegengetreten2)2) VwGH 25. 10. 2006, 2006/15/0034..

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