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Neutralität der Leistungsbeschreibung

WirtschaftsrechtJudikatur VergaberechtRdW 2006/704RdW 2006, 769 Heft 12 v. 15.12.2006

BVergG § 19 Abs 1, § 96 Abs 1 und 3, § 98 Abs 1

Die Freiheit des Auftraggebers zur Leistungsbeschreibung findet dort ihre Grenze, wo die Anforderungen an das zu beschaffende Produkt unsachlich und unüblich sind.

Bundesvergabeamt 22. 5. 2006, N/0022-BVA/15/2006-25

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