vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Aufklärung der Bank über Umstellung des ausschüttenden Fonds in einen thesaurierenden Fonds

WirtschaftsrechtJudikatur BankenrechtRdW 2006/700RdW 2006, 766 Heft 12 v. 15.12.2006

ABGB §§ 1293, 1295

WAG §§ 13, 15

Wird der Anleger, der ausschließlich in ausschüttenden Fonds veranlagen will, nicht rechtzeitig über die Umstellung des ausschüttenden Fonds in einen thesaurierenden Fonds aufgeklärt, kann er von der Bank den Ersatz jener Kursverluste begehren, die zwischen Beginn der Aufklärungspflicht und tatsächlicher Aufklärung entstanden sind, sohin im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit der verletzten Vertragspflicht stehen. Jene Kursverluste, die nach Nachholung der zuerst unterlassenen Information und damit der Wiederherstellung der Dispositionsmöglichkeit aus dem Festhalten des Anlegers an dem unerwünschten thesaurierenden Fonds resultieren, sind nicht mehr vom Rechtswidrigkeitszusammenhang umfasst.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!