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HaRÄG: Gutgläubiger Pfandrechtserwerb vom Unternehmer?

WirtschaftsrechtUniv.-Prof. Dr. Gert IroRdW 2006/680RdW 2006, 739 Heft 12 v. 15.12.2006

Die hL hat bisher einen gutgläubigen Pfandrechtserwerb an dem Eigentümer abhanden gekommener Sachen nach § 456 ABGB auch dann verneint, wenn der Pfandbesteller ein „zu diesem Verkehr befugter Gewerbsmann“ ist. Diese - schon nach der bisherigen Rechtslage unzutreffende - Ansicht kann jedoch in Anbetracht der Änderungen der §§ 367, 456 ABGB durch das HaRÄG für die Verpfändung durch einen Unternehmer wohl nicht mehr aufrechterhalten werden.

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