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BFH: Bürgerliche Arbeitskleidung für Verkaufspersonal - kein Sachbezug

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/673RdW 2006, 736 Heft 11 v. 15.11.2006

EStG § 15 Abs 2

Wenn ein im Lebensmitteleinzelhandel tätiger Arbeitgeber seinem Verkaufspersonal - ua aus hygienischen Gründen und zur Verbesserung des Erscheinungsbildes des Unternehmens - einheitliche bürgerliche Kleidung zur Verfügung stellt, kann das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers im Vordergrund stehen bzw ein geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers zu verneinen sein.

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