vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Territorialitätsprinzip im Lichte der EuGH-Rechtsprechung*)*)Der Beitrag beruht auf einem am 25. 10. 2006 am Bundesfinanzhof in München gehaltenen Vortrag zur „EuGH-Rechtsprechung zu den direkten Steuern und ihren Auswirkungen auf Österreich und Deutschland“. Weitere Vortragsschwerpunkte waren die (fehlende) Europarechtstauglichkeit der deutschen Organschaft, die „Entstrickungsregelungen“ im betrieblichen Bereich, die Frage der Berücksichtigung ausländischer Betriebsstättenverluste (zwei aktuelle Vorlagen des I. Senats des BFH) und ein Ausblick auf die EuGH-Rechtsprechung.

SteuerrechtUniv.-Doz. DDr. Gunter MayrRdW 2006/671RdW 2006, 732 Heft 11 v. 15.11.2006

Im Folgeurteil zur Wegzugsbesteuerung hat der EuGH unlängst wieder auf das „Territorialitätsprinzip“ abgestellt. Dieses - im bisherigen steuerlichen Sprachgebrauch nicht ganz klare - Territorialitätsprinzip besticht nicht nur als Aufteilungsschlüssel unter den Mitgliedstaaten, sondern ermöglicht auch eine konsequente Einmalbesteuerung.

1. Ausgangslage

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!