vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haar- und Barttracht: Persönlichkeitsschutz contra Weisungsrecht

ArbeitsrechtUniv-Ass. Mag. Dr. Linda KreilRdW 2006/655RdW 2006, 703 Heft 11 v. 15.11.2006

Darf ein uniformierter Polizist lange Haare in Form eines „Pferdeschwanzes“ tragen oder muss er sie auf Hemdkragenlänge kürzen? Nach einer Entscheidung des deutschen Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist der „Pferdeschwanz“ erlaubt. Auch im österr Arbeitsrecht steht der auf § 16 ABGB gegründete Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers den Interessen des Arbeitgebers an dessen branchenkonformem Aussehen entgegen. Diesbezüglichen Weisungsrechten sind im Hinblick auf Haar- und Barttracht engere Grenzen gesteckt als im Zusammenhang mit der Dienstkleidung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!