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Ausschluss eines Genossenschaftsmitglieds - zulässige Schiedsgerichtszuständigkeit?

WirtschaftsrechtJudikatur VerfahrensrechtRdW 2006/652RdW 2006, 701 Heft 11 v. 15.11.2006

ABGB: §§ 6 f, § 879 Abs 1

ZPO §§ 577 ff

Die Schiedsklausel einer Genossenschaft („Streitigkeiten aus dem Mitgliedsverhältnis zwischen der Gesellschaft einerseits und einem oder mehreren Mitgliedern andererseits“) kann, auch wenn nicht ausdrücklich die Wortfolge „Streitigkeiten über das Mitgliedsverhältnis“ enthalten ist, durchaus so verstanden werden, dass alle Streitigkeiten, die aus der Mitgliedschaft entstehen, durch ein Schiedsgericht entschieden werden sollen. Daher ist von der Schiedsklausel auch der Streit über den Ausschluss eines Genossenschaftsmitgliedes umfasst.

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