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Herabsetzung eines Unternehmens - Weitergeben fremder Behauptungen ist ein „Verbreiten“, Widerrufsanspruch

WirtschaftsrechtJudikatur WettbewerbsrechtRdW 2006/646RdW 2006, 696 Heft 11 v. 15.11.2006

UWG § 7 Abs 1

Auch das Weitergeben fremder Behauptungen ist ein „Verbreiten“ iSd § 7 Abs 1 UWG. Die Angabe einer Quelle kann den Eintritt der Rechtsfolgen des § 7 Abs 1 UWG nicht verhindern. Daraus folgt aber auch, dass im Urteilsspruch nicht auf diese Quelle hinzuweisen ist.

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