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Mehrwertsteuer-Sonderregeln für ausländische Busunternehmer - Urteil des EuGH

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/629RdW 2006, 672 Heft 10 v. 16.10.2006

VO BGBl II 2002/166

Die Republik Österreich hat ihre Pflichten aus der 6. MwSt-RL verletzt, indem sie ausländischen Busunternehmern gestattet hat, keine Steuererklärungen einzureichen und den Netto-Mehrwertsteuerbetrag nicht zu zahlen, wenn ihr in Österreich erzielter Jahresumsatz unter 22.000,- € liegt und die österreichische Umsatzsteuer in ihren Rechnungen nicht ausgewiesen wird.

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