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Schlussanträge der Generalanwältin: Kein Vorsteuerabzug für UMTS-Lizenzen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 2006/627RdW 2006, 672 Heft 10 v. 16.10.2006

UStG § 2 Abs 3, § 12

6. MwSt-RL: Art 4

Die durch die Telekom-Control-Kommission vorgenommene staatliche Versteigerung von UMTS-Mobilfunklizenzen ist zwar eine wirtschaftliche Tätigkeit iSd Art 4 Abs 1 und Abs 2 6. MwSt-RL, unterliegt jedoch als Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt iSd Art 4 Abs 5 Unterabsatz 1 6. MwSt-RL nicht der Mehrwertsteuer. T-Mobile Austria und den anderen sieben österreichischen Telekommunikationsunternehmen ist somit ein Vorsteuerabzug versagt.

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