Frau MMag. Stephanie Fröhlich hat in der August-Ausgabe dieser Zeitschrift1) Anmerkungen zur VwGH-Entscheidung vom 17. 5. 2006, 2004/14/0080, veröffentlicht. Die beiden Autoren waren an dem gegenständlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof maßgeblich beteiligt und vertreten nicht jene Ansicht, wie sie von der Autorin obigen Artikels veröffentlicht wurde.