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Keine Invaliditätspension bei mangelnden Deutschkenntnissen - mittelbare Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer?

ArbeitsrechtMag. Andrea PotzRdW 2006/603RdW 2006, 643 Heft 10 v. 16.10.2006

Im Rahmen der Prüfung eines Anspruches auf Invaliditätspension stellen mangelhafte Sprachkenntnisse, die nicht auf ein körperliches oder geistiges Gebrechen zurückzuführen sind, kein Verweisungshindernis am Arbeitsmarkt dar. Darin ortet der OGH keine mittelbare Diskriminierung von ausländischen Arbeitnehmern aufgrund der ethnischen Herkunft gemäß Art 2 und 3 der RL 2000/43/EG bzw § 31 GlBG.

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