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Insolvenzrisiko ist nicht von der Restwertgarantie des Leasingnehmers gedeckt

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2006/579RdW 2006, 624 Heft 10 v. 16.10.2006

ABGB § 879 Abs 3, § 914, § 915, § 1090

Mangels besonderer Vereinbarung deckt die vom Leasingnehmer im Rahmen eines Teilamortisationsvertrags übernommene Restwertgarantie nicht das Insolvenzrisiko des Leasinggebers aus dem Verwertungsgeschäft ab. Ob dieses Insolvenzrisiko überhaupt mit AGB wirksam auf den Leasingnehmer überwälzt werden kann, bleibt offen.

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