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Begrenzung der Kündigungsentschädigung durch Tod des AN

gerade noch RECHTzeitigRdW 2006/573dRdW 2006, 605 Heft 10 v. 16.10.2006

Erstmals hat der OGH klargestellt, dass bei Tod des AN für den restlichen Teil der fiktiven Kündigungsfrist keine Kündigungsentschädigung gebührt: Die Kündigungsentschädigung ist kein vom hypothetischen Verlauf des weiteren Dienstverhältnisses völlig unabhängiger Schadenersatzanspruch; auch zukünftige Entwicklungen müssen berücksichtigt werden, selbst wenn sie bei Beendigung des Dienstverhältnisses nicht absehbar sind. OGH 13. 7. 2006, 8 ObS 8/06v .

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