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§ 1 Abs 3 GrEStG: Keine praktische Anwendung des Anteilsvereinigungstatbestandes bei Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften

SteuerrechtStB Dr. Andreas KaubaRdW 2005/658RdW 2005, 585 Heft 9 v. 15.9.2005

§ 1 Abs 3 GrEStG ist bei der Anteilsübertragung von Personengesellschaften nicht anzuwenden, da Eingesellschafter-Personengesellschaften im Gegensatz zu Eingesellschafter-Kapitalgesellschaften nicht denkbar sind. Dies gilt auch bei der Übertragung von Anteilen eines „100-%-Personengesellschafters“, da auch hier ein zweiter Gesellschafter (0-%-Gesellschafter) zum Bestehenbleiben der Personengesellschaft notwendig ist. Wenn es tatsächlich zur „Anteilsvereinigung“ bei Personengesellschaften kommt, liegt eine Anwachsung iSd § 142 HGB und ein „Erwerbsvorgang aufgrund der Gesetze“ iSd § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG vor. Die GrESt-Bemessungsgrundlage richtet sich danach, ob die Anwachsung aufgrund des UmgrStG erfolgt (2facher EW) oder nicht (Gegenleistung).

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