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Anerkennung eines „Angehörigendienst-verhältnisses“ trotz zu niedrigen Lohns

SteuerrechtMag. Bernhard RennerRdW 2005/654RdW 2005, 574 Heft 9 v. 15.9.2005

Vertragsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen werden vom Fiskus - oft durchaus zu Recht - mit Argusaugen beobachtet. Oftmalig hegt die Finanzverwaltung den Verdacht, dass Einkünfte im Familienverband, etwa durch Konstruktion von Dienstverhältnissen, zwischen Gut- und Schlechterverdienern verschoben werden und de facto „Splitting“ betrieben wird. Die Vorgangsweise ist allerdings unterschiedlich: Während zu hohe Gehälter an Nahestehende auf ein angemessenes Maß reduziert werden, finden zu niedrige Löhne oft gar keine Anerkennung. Der UFS ist nun zum Ergebnis gekommen, dass auch unangemessen niedrige Zahlungen an nahe Angehörige Anerkennung finden können1)1)Entscheidung vom 25.07.2005, RV/0134-L/03, RV/0540-L/03..

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