§ 114 Abs 1 ASVG idF vor BGBl I 2004/152
§ 153c StGB
1. Wird ein DG der Nichtabfuhr der für Juni einbehaltenen SV-Beiträge beschuldigt und bringt er dazu vor, dass es Anfang Juli zur Unterschlagung eines namhaften Betrages durch einen Angestellten gekommen sei und er nur im Fall einer Rückzahlung der unterschlagenen Gelder in der Lage gewesen wäre, die Beiträge abzuführen, ist dieses Vorbringen geeignet, ein Verschulden des DG an der Nichtabfuhr der Beiträge für Juni auszuschließen.