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Ausnahme vom Befristungsverbot für ältere Arbeitnehmer in Deutschland - EU-widrig?

ArbeitsrechtMag. Dr. Linda KreilRdW 2005/631RdW 2005, 550 Heft 9 v. 15.9.2005

Den Schlussanträgen des Generalanwalts Tizzano vom 30. Juni 2005 zufolge verstößt die im Rahmen der deutschen „Hartz“-Gesetzgebung erweiterte Befristungsmöglichkeit für Arbeitsverträge mit älteren Arbeitnehmern gegen das gemeinschaftsrechtliche Altersdiskriminierungsverbot.

1. Sachverhalt: Befristeter Arbeitsvertrag zwischen Rechtsanwälten

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